Verfasst von Helge Preising, Stand 7.10.2019

 

  1. Der Vertrag wird geschlossen zwischen

dem jeweiligen Autor, der Autorin oder den Autor(inn)en eines Zeitschriftenbeitrags

(nachstehend als Autor bezeichnet),

und

dem Herausgeber der Zeitschrift „ichthys. theologische orientierung in studium und gemeinde“ (ISSN 1861-8065), vertreten durch den Vorstand der Bodelschwingh-Studienstiftung, Schwanallee 53, 35037 Marburg, info@bodelschwingh-studienstiftung.de, www.bodelschwingh-studienstiftung.de

(nachstehend als Verleger bezeichnet).

  1. Gegenstand dieses Vertrags sind die Zeitschriftenbeiträge des Autors, die in den Publikationen des Verlegers, insbesondere der oben genannten Zeitschrift „ichthys“ ab Jg. 34 (2018), Heft 1, veröffentlicht werden.
  2. Der Autor räumt hiermit dem Verleger ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine bisherigen Beiträge ein, insbesondere die Rechte
    • des vollständigen oder teilweisen Abdrucks und Nachdrucks (z. B. in Zeitschriften, Sonderausgaben und Sammelbänden),
    • der Vervielfältigung und Verbreitung in allen Druck- und Datenträgerausgaben in körperlicher und unkörperlicher Form (z. B. CD-ROMs, PDF-Dateien, E-Books, Mikroformen und sonstigen Formen elektronischer Publikation),
    • der Übersetzung in andere Sprachen,
    • der Erstellung von Zusammenfassungen (Abstracts),
    • der elektronischen Speicherung (z. B. in einer Datenbank) und
    • der Verfügbarmachung für die Öffentlichkeit inkl. individuellem Abruf, Bildschirmwiedergabe und Ausdruck beim Nutzer, auch via Internet.
    • Zugehörige Bildvorlagen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen sind damit eingeschlossen.
  1. Die Nutzung der Beiträge durch den Verleger darf entgeltlich erfolgen.
  2. Sofern Beiträge von mehreren Autoren verfasst wurden, erwirbt der Verleger die genannten Nutzungsrechte nur im Falle des Einverständnisses aller beteiligten Autoren.
  3. Soweit einzelne Verwertungsrechte von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können (z. B. die Vergütung von kopierfähigen Texten durch die VG Wort, vgl. www.vgwort.de), wird das Recht zum Abschluss entsprechender Verträge nicht dem Verleger eingeräumt, sondern bleibt beim Autor.
  4. Der Verleger ist befugt, hinsichtlich der unter Nr. 3 und 4 aufgeführten Rechte Nutzungsverträge mit Dritten abzuschließen.
  5. Der Autor erklärt hiermit, dass ihm das Urheberrecht einschließlich sämtlicher Nutzungsrechte an seinem Beitrag und den zugehörigen Bildvorlagen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen gemäß Nr. 3 uneingeschränkt zusteht und dass mit der Veröffentlichung keine Rechte anderer verletzt werden.
  6. Der Verleger wird die Beiträge nur im Sinne der studienbegleitenden Arbeit nutzen und veröffentlichen, wie sie vom Arbeitskreis geistliche Orientierungshilfe im Theologiestudium (AgO) seit jeher gestaltet wird. Dies umfasst vor allem das Ziel, Theologiestudenten bei einem fruchtbaren und verantwortungsvollen Studium zu unterstützen und ihre selbständige Auseinandersetzung mit der Theologie der Gegenwart im Sinne einer Unterscheidung der Geister (1 Kor 12,10) zu begleiten und zu fördern.
  7. Finanziell getragen wird die Zeitschrift „ichthys“ und die in diesem Vertrag vereinbarte Nutzung ebenfalls von der Bodelschwingh-Studienstiftung. Als gemeinnützige Organisation ist sie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern verwendet alle Einnahmen aus der Arbeit des „ichthys“ nur dazu, die laufenden Kosten der Zeitschrift zu decken.
  8. Der Autor erhält für die Einräumung eines Nutzungsrechts nach Maßgabe dieses Vertrags keine Vergütung.
  9. Indem der Autor seinen Beitrag der Zeitschrift „ichthys“ zur Veröffentlichung überlässt und seine eigenhändige Zustimmung über das Online-Formular erteilt, erklärt er sich mit allen Vereinbarungen dieses Vertrags einverstanden. Abweichungen von den Vereinbarungen dieses Vertrags gelten jeweils nur für den betreffenden Beitrag. Abweichungen bedürfen des Einverständnisses beider Seiten (vorzugsweise schriftlich per E-Mail, Fax oder handschriftlich). Entscheidungsbefugt auf Seiten der Zeitschrift „ichthys“ sind alle Redaktionsmitglieder, vorzugsweise aber der redaktionelle Betreuer des Beitrags.
  10. Der Verleger akzeptiert die Vereinbarungen dieses Vertrags, auch wenn jetzige oder zukünftige Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes dem Verleger weitergehende Rechte einräumen würden.
  11. Sollte eine dieser Vereinbarungen nach geltendem Recht ungültig sein, so soll die dem Sinne nach ihr am nächsten kommende, gesetzliche Regelung gelten. Die übrigen Vereinbarungen bleiben unverändert gültig. Für den Wortlaut des Vertrags im Einzelnen übernimmt ausschließlich Helge Preising, Redaktionsmitglied der Zeitschrift „ichthys“, die Verantwortung.